Logo
fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Betäubungsmittel­strafrecht

(PDF-Datei)

Samstag, 20. September 2008 in Köln

Referenten:
RA Frank Johnigk, Bonn/Berlin
FAStR Horst Wesemann, Bremen

Unbenanntes Dokument

Das Seminar richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die Kenntnisse im Betäubungsmittelrecht erwerben oder vertiefen möchten. Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung grundlegender materiell-rechtlicher Kenntnisse im BTMG. Dazu werden erörtert:

  • die Betäubungsmittel und die nicht geringen Mengen und deren Begutachtung
  • die Tatbestandsmerkmale des § 29 BtMG, Bande, Handeltreiben mit Waffen
  • die Bewertungseinheit und Grundlage des Strafklageverbrauchs
  • der Aufklärungsgehilfe gem. § 31 BtMG
  • die Besonderheiten der Verteidigung von BtM-Konsumenten
  • Verdeckte Ermittlungen, Anforderungen an die Anklageschrift, Dolmetschertätigkeiten
  • Zurückstellung der Strafvollstreckung nach §§ 35 ff. BtMG

Die Verteidigung in BtM-Verfahren ist praktisch nicht von dort typischen Fragen des Prozessrechts bestimmt. Es werden anhand praktischer Fragestellungen die konkreten Verteidigungsmöglichkeiten erörtert, zu prozessualen Fragen Stellung genommen und Verteidigungsstrategien diskutiert.

Aus dem Inhalt:

  • Vorbereitung des Verfahrens
  • verdeckte Ermittlungen (Telefonüberwachung, Lauschangriffe, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler, technische Maßnahmen, GPS usw.)
  • Anforderungen an die Anklageschrift
  • Dolmetschertätigkeiten
  • Aussage gegen Aussage

Die Veranstaltung wendet sich gleichermaßen an erfahrene und weniger erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Gerade im Zusammenhang mit der Entwicklung von Verteidigungsstrategien wird eine lebendige Diskussion erwartet.

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 2 Kaffeepausen, 2 Tagungsgetränke pro Person und Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.

Tagungsort:
Park Inn Hotel
Belfortstraße 9
50668 Köln
Tel. 0221-77 21 0

Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: 012-2008