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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Betäubungsmittel­gesetz

(PDF-Datei)

Samstag, 19. September 2015 in Dortmund

Referenten:
Dr. Frank Nobis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Iserlohn

Themen unter anderem:

  • die Betäubungsmittel, nicht geringe Mengen und deren Feststellung
  • die „Macht der Tatbestände“ – ausgewählte Probleme des § 29 ff. BtMG
  • Abgrenzungsprobleme Täterschaft und Teilnahme, Vorbereitung, Versuch und Vollendung
  • die Bewertungseinheit und Grundlagen eines Strafklageverbrauchs
  • geschickte Verteidigung bei der Strafrahmenwahl und Strafzumessung im engeren Sinne
  • der Aufklärungsgehilfe gem. § 31 BtMG
  • die Besonderheiten der Verteidigung von BtM-Konsumenten
  • Zurückstellung der Strafvollstreckung nach §§ 35 ff. BtMG
  • Legal Highs und NPS (neue psychoaktive Substanzen), Wirkung, Gefährlichkeit, rechtliche Einordnung

Tagungsort:
Ringhotel Drees
Hohe Straße 107
44139 Dortmund

Seminarzeit:
9.00-18.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: 011-2015