Logo
fortbildung Fortbildung

Warum Fortbildung?

Gemäß § 15 FAO muss derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, auf diesem Fachgebiet kalenderjährlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Daneben besteht ein allgemeines Interesse, einzelne Schwerpunktthemen durch Teilnahme an Veranstaltungen zu vertiefen. Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht gehört zu den erfolgreichsten Anbietern von Fortbildungsveranstaltern mit jahrelanger Erfahrung. Forensisch erfahrene und hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen vermitteln Praxiswissen aus erster Hand.

Die aktuellen Termine finden Sie hier...

 
Jahresübersichten 2005-2023
» Fortbildungsprogramm 2005
» Fortbildungsprogramm 2006
» Fortbildungsprogramm 2007
» Fortbildungsprogramm 2008
» Fortbildungsprogramm 2009
» Fortbildungsprogramm 2010
» Fortbildungsprogramm 2011
» Fortbildungsprogramm 2012
» Fortbildungsprogramm 2013
» Fortbildungsprogramm 2014
» Fortbildungsprogramm 2015
» Fortbildungsprogramm 2016
» Fortbildungsprogramm 2017
» Fortbildungsprogramm 2018
» Fortbildungsprogramm 2020
» Fortbildungsprogramm 2021
» Fortbildungsprogramm 2022
» Fortbildungsprogramm 2023