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fruehjahrssymposium Frühjahrssymposium

Frühjahrssymposium 2020

Veranstaltungsort und Datum

24. und 25. April in Karlsruhe (abgesagt)

Das 18. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium, das am 24./25. April 2020 in Karlsruhe stattfinden sollte, wird angesichts der Coronavirus-Krise auf den 16./17. April 2021 verschoben.


Betreff: Update 02.04.2020 – Verschiebung 18. Strafverteidiger – Frühjahrssymposium

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen allen, die am 18. Frühjahrssymposium teilnehmen oder dort referieren wollten, bekannt ist, mussten wir die für den 24. und 25. April diesen Jahres in Karlsruhe vorgesehene Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie absagen. Einen Ersatztermin in diesem Jahr zu finden, war nicht möglich. Damit gilt wie für Olympia und die Fußball-EM, dass wir uns in einem Jahr sehen, und zwar am 16. und 17. April 2021 an gewohnter Stelle im Achat Hotel Karlsruhe City. Das für das Jahr 2020 vorgesehene Programm dürfte dann immer noch aktuell und von Interesse sein und ich bin gespannt, ob wir auch schon Auswirkungen der aktuellen Krise auf die Rechtsprechung der Revisionsgerichte diskutieren können.
Bis dahin werden wir Sie auf unserer Homepage www.ag-strafrecht.de selbstverständlich auf dem Laufenden halten. 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Dr. Dirk Lammer
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht


Betreff: Update 17.03.2020 - Absage 18. Strafverteidiger – Frühjahrssymposium

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Frühjahrssymposium,

als Ergänzung zu unserer gestrigen E-Mail möchten wir heute darauf hinweisen, dass Sie Ihre individuell getätigten Hotelbuchungen bitte direkt beim Hotel stornieren müssen. Schreiben Sie dazu einfach eine kurze E-Mail mit der Bitte um Stornierung sowie der Reservierungsnummer an karlsruhe-plaza@achat-hotels.com.

Sollten Sie Bahntickets gebucht haben, bietet die Deutsche Bahn weitgehende Kulanzregelungen an. Bitte besuchen Sie für weitere Details die Seite der Deutschen Bahn:
https://www.bahn.de/p/view/home/info/corona_startseite_bahnde.shtml
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Ana Robinette

Veranstaltungsorganisation der
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV

m o v e a.
world event network GmbH

Belfortstraße 8
81667 München

Telefon: +49 89 – 189 388 75
Telefax: + 49 89 – 189 388 88
E - Mail: ana.robinette@movea.de
www.movea.de


Betreff: Absage 18. Strafverteidiger – Frühjahrssymposium

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Frühjahrssymposiums, liebe Referentinnen und Referenten, liebe Gäste,

es trifft Sie alle sicherlich nicht überraschend, dass wir angesichts der Coronavirus – Krise leider das 18. Strafverteidiger – Frühjahrssymposium am 24. und 25. April 2020 absagen müssen. Unabhängig davon, dass in Baden – Württemberg alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern zunächst bis einschließlich 19. April 2020 untersagt sind, lässt die Verantwortung für die Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums keine andere Entscheidung zu.

Selbstverständlich werden alle bereits gezahlten Gebühren für die Tagung und die Abendveranstaltung erstattet. Die Erstattung sollte innerhalb der nächsten zwei Wochen bei Ihnen auf dem Konto eingehen.

Wir prüfen, ob und gegebenenfalls wann das Symposium nachgeholt werden kann. Soweit Sie an einer Fortbildungsbescheinigung interessiert waren, haben wir bereits beschlossen, unser Online-Fortbildungsangebot von fünf auf zehn Stunden zu erhöhen. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die Rechtsanwaltskammern in dieser Ausnahmesituation Online-Fortbildung in höherem Umfang als in der FAO vorgesehen akzeptieren.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auf die anderen Fortbildungsangebote der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht hinweisen, wie die Fortbildungen, die in der Regel nicht mehr als 30 Teilnehmer umfassen, und das 37. Herbstkolloquium vom 13.-14.11.2020 in Berlin.

Für Fragen steht Ihnen Ana Robinette von der Veranstaltungsorganisation gerne zur Verfügung:
E-Mail: veranstaltung@ag-strafrecht.de
Tel.: +49 89 – 189 388 75

Wir werden Sie über alle weiteren Entwicklungen per Mail und auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.

Mit den besten Grüßen und insbesondere den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Dr. Dirk Lammer
Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

Programm

Download Programm als PDF

Freitag, 24. April 2020

10.00-10.15 Uhr

Begrüßung
Dr. Dirk Lammer, RA und FAStR, Berlin
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Strafrecht

10.15-13.00 Uhr

Effektiver Rechtsschutz durch die Revision? Eine Bestandsaufnahme
Prof. Dr. Tido Park, RA und FAStR, Dortmund
Dr. Christoph Coen, OStA beim BGH, Karlsruhe

11.15-11.45 Uhr

Kaffeepause

13.00-14.00 Uhr

Mittagspause

14.00-15.30 Uhr

Die neuen Regelungen zur Einziehung – erste Erfahrungen
Dr. Johannes Corsten, RA und FAStR, Frankfurt am Main
Jan Gericke, RiBGH, Karlsruhe

15.30-16.00 Uhr

Kaffeepause

16.00-17.30 Uhr

Die Abgrenzung von Sach- und Verfahrensrügen
Dr. Ali B. Norouzi, RA, Berlin
Prof. Dr. Andreas Mosbacher, RiBGH, Leipzig

19.30 Uhr

Abendveranstaltung
Abendveranstaltung im Restaurant „Cantina Majolika“ in Karlsruhe

Samstag, 25. April 2020

9.00-10.30 Uhr

§ 265 Abs. 2 StPO – Hinweispflichten des Tatrichters
Anke Müller-Jacobsen, RAin, Berlin
Prof. Dr. Ralf Eschelbach, RiBGH, Karlsruhe

10.30-11.00 Uhr

Kaffeepause

11.00-12.30 Uhr

Compliance – strafrechtliche Verortung
Dr. Rolf Raum, VRiBGH, Karlsruhe
Dr. Stephan Beukelmann, RA und FAStR, München