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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Jugendstrafrecht

(PDF-Datei)

Samstag, 14. Juni 2003 in Dresden

Referenten:
Rechtsanwalt Joachim Schmitz-Justen, Köln
Rechtsanwlt Lukas Pieplow, Köln

In der eintägigen Fortbildungsveranstaltung soll interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Gelegenheit gegeben werden, sich über die im Fachanwaltskurs erworbenen Grundkenntnisse hinaus intensiver mit Einzelfragen zu befassen, die bei der Verteidigung junger Mandanten vor den Jugendgerichten immer wieder von Bedeutung sind.
Die aktuelle Rechtsprechung und neuere jugendkriminologische Forschungsergebnisse sollen dargestellt werden.

Themenschwerpunkte:

" Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr:
Von der "richtigen Sanktion;
Diversion und ambulante Maßnahmen
" Wer nicht hören will, muß fühlen:
Wider die hilflose Eskalationsautomatik
" ,Alle wollen nur dein Bestes!
Von schwierigen Mandanten und ihren schwierigen Eltern
" ,Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht:
Das Aussageverhalten Jugendlicher
" Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt:
Vom Sinn und Unsinn der Arrestkonzeption,
Haft und Haftvermeidung bei Jugendlichen und Heranwachsenden
" Viele Köche verderben den Brei?
Verteidigung und Jugendgerichtshilfe
" Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe!
Erziehung im Verfahren? Erziehung durch Verfahren?
Erziehung als "Chiffre
" Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus:
Einflüsse der Mediengesellschaft auf Jugend und Verfahrensbeteiligte.

Tagungsort:
Luisenhof Dresden
Bergbahnstr. 10
01324 Dresden
Tel.: (0351) 2 14 99 16

Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
140,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
190,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: S10 / 2003