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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Samstag, 27. März 2004 in Hannover

Referenten:
Prof. Dr. Volkmar Mehle, Fachanwalt für Strafrecht, Bonn
Dr. Tido Park, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund

  • Beginn der Hauptverhandlung

    1. Sitzordnung
    2. Allgemeine Einwendungen gegen das Verfahren
    Geltendmachung von Prozeßhindernissen
    Anregungen und Anträge auf Ausschluß der Öffentlichkeit pp.
    Besetzungsrüge
    Befangenheitsantrag

    3. Vernehmung des Angeklagten
    Vernehmung des Angeklagten zur Person
    Vernehmung des Angeklagten zur Sache
    Verteidigungsstrategie: Schweigerecht, Teileinlassung,
    äußere Form der Einlassung, Einlassung des Verteidigers für
    den Angeklagten, Vorhalt an den Angeklagten
    Befragung des Angeklagten

    4.Zeugenvernehmung
    Zeugenbelehrung (insbesondere nach §§ 52 ff., Bedeutung des
    § 55 StPO)
    Gang der Zeugenvernehmung
    Fragerecht und Zurückweisung von Fragen gemäß § 241 Abs. 2 StPO
    Rechte der Verteidigung bei der Zeugeneinvernahme
    Entlassung und Verteidigung von Zeugen

  • Anrufung des Gerichts gegen sachleitende Maßnahmen
    des Vorsitzenden gemäß § 238 Abs. 2
    StPO

  • Beweisantragsrecht

  • Erklärungsrechte, § 257 StPO

    1. Das Erklärungsrecht nach § 257 StPO
    2. Einschränkungen nach § 257a StPO

  • Verständigung im Strafverfahren

  • Das Hauptverhandlungsprotokoll
    Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten
    Die Beweiskraft des Protokolls, § 274 StPO
    Die Schlußvorträge und das letzte Wort des Angeklkagten

Tagungsort:
Mercure Hotel Hannover City
Willy-Brandt-Allee 3
30159 Hannover
Tel.: 0511 80080

Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
140,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
190,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: S 3/2004