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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Beweisantragsrecht als Kernstück der Verteidigung

Donnerstag, 18. September 2025

Referenten:
RA FAStR Michael Stephan

Themenübersicht:

Das Beweisantragsrecht ist nach wie vor ein Kernstück der Verteidigung im Strafprozess. Es ist ein mächtiges, aber auch kompliziertes prozessuales Recht, um die Feststellungen zum Sachverhalt zu beeinflussen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber in dieses Recht immer wieder eingegriffen, um die Ablehnung insbesondere prozessordnungswidriger Beweisanträge zu erleichtern. Der erfolgreiche Einsatz des Beweisantragsrechts erfordert in formaler wie materieller Hinsicht eine genaue Kenntnis der Grundlage und Rechtsprechung. Dies soll das Seminar mit folgenden Schwerpunkten vermitteln:

  • Beweisanträge in und außerhalb der Hauptverhandlung / rechtliche Grenzen bei der Formulierung
  • Besonderheiten beim Konnexitätserfordernis
  • Die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO
  • Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis / Augenscheinsbeweis
  • Der Beweisantrag gemäß § 245 i. V. m. § 220 StPO

Tagungsort:
Digital

Seminarzeit:
13.30-19.00 Uhr inkl. 2 x 15 Min. Pause

Teilnahmegebühr:
249,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
174,- € für Mitglieder JUST
299,- € für Nichtmitglieder

Paketangebot:
Bei Buchung und Bezahlung von drei Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie einen Paketpreis zu:
599,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
419,- € für Mitglieder JUST
750,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: 25018