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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Pflichtverteidigung in der Gegenwart und Zukunft

Freitag, 17. September in Mannheim

Referenten:
Michael Stephan, RA und FAStR

Der Europäische Rat hat am 30.11.2009 einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren beschlossen. In dem Fahrplan, der eine schrittweise Herangehensweise vorsieht, wird dazu aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, die das Recht auf Übersetzung und Dolmetscherleistung (Maßnahme A), das Recht auf Belehrung über die Rechte und Unterrichtung über die Beschuldigung (Maßnahme B), das Recht auf Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe (Maßnahme C), das Recht auf Kommunikation mit Angehörigen, Arbeitgebern und Konsularbehörden (Maßnahme D) und besondere Garantien für schutzbedürftige Verdächtige oder beschuldigte Personen (Maßnahme E) betreffen. Zur Umsetzung dieses Fahrplans sind von der EU verschiedene Richtlinien erlassen. Unter anderem auch die am 26.11.2016 beschlossene Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls (sogenannten PKH-Richtlinie), die bis zum 05.05.2019 in nationales Recht umzusetzen war. Sie schützt das Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand, in dem zur Gewährung von dessen Effektivität beschuldigten und gesuchten Personen die Unterstützung eines – jedenfalls vorläufig – durch die Mitgliedsstaaten finanzierten Rechtsbeistandes zur Verfügung gestellt wird.

Diesen Vorgaben entsprach das deutsche Recht nicht in vollem Umfang. Das BMJ legte Ende 2018 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vor, der mit der BT-Drs. 19/13829 in den Regierungsentwurf vom 09.10.2019 mündete. Dieser ist am 14.11.2019 im Bundestag angenommen worden. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 ist am 12.12.2019 im BGBl. verkündet worden. Nach Art. 10 S. 1 ist das Gesetz am 13.12.2019 in Kraft getreten.

In dem Seminar sollen die Neuregelungen in der StPO vorgestellt und die Auswirkungen für die Praxis besprochen werden. Darüber hinaus sollen aktuelle Problemkreise aus dem Recht der Pflichtverteidigung anhand von aktuellen Fällen erörtert werden:

  • Aktuelle Rechtsprechung zu § 140 StPO
  • Erstreckung der Beiordnung Adhäsionsverfahren
  • Abberufung des Pflichtverteidigers, Kostenauferlegung in entsprechender Anwendung des § 145 Abs. 4 StPO bei Interessenkonflikt
  • Hinweispflichten des Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

Tagungsort:
Best Western Plus Delta Park Hotel
Keplerstrasse 24
68165 Mannheim

Seminarzeit:
13.30-19.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder

Paketangebot:
Bei Buchung und Bezahlung von drei Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie einen Paketpreis zu 450,- € für Mitglieder, 315,- € für Mitglieder des Forum JUST und 600,- € für Nichtmitglieder.

Veranst.-Nummer: 015-2021