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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Betäubungsmittel­strafrecht - VERANSTALTUNG ABGESAGT

(PDF-Datei)

Samstag, 11. Dezember 2010 in München

Referenten:
Frank Johnigk, Rechtsanwalt, Bonn/Berlin
Horst Wesemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bremen

Das Seminar richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die Kenntnis-se im Betäubungsmittelrecht erwerben oder vertiefen möchten. Ziel der Veranstal-tung ist die Vermittlung grundlegender materiell-rechtlicher Kenntnisse im BTMG. Dazu werden erörtert:

-    die Betäubungsmittel und die nicht geringen Mengen und deren Begutachtung
-    die Tatbestandsmerkmale des § 29 BtMG, Bande, Handeltreiben mit Waffen
-    die Bewertungseinheit, Grundlagen eines Strafklageverbrauchs;
-    der Aufklärungsgehilfe gem. § 31 BtMG
-    die Besonderheiten der Verteidigung von BtM-Konsumenten
-    BtM und Straßenverkehr
-    Verdeckte Ermittlungen, Anforderungen an die Anklageschrift,
-    Neuregelung des  § 101 Abs.7 StPO
-    Zurückstellung der Strafvollstreckung nach §§ 35 ff. BtMG

Die Verteidigung in BtM-Verfahren ist nicht von dort typischen Fragen des Prozess-rechts bestimmt. Es werden anhand praktischer Fragestellungen die konkreten Ver-teidigungsmöglichkeiten erörtert, zu prozessualen Fragen Stellung genommen und Verteidigungsstrategien diskutiert.

Aus dem Inhalt:

-    Vorbereitung des Verfahrens
-    verdeckte Ermittlungen
(Telefonüberwachung, Lauschangriffe, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermitt-ler, technische Maßnahmen, GPS usw.)
-    Anforderungen an die Anklageschrift,
-    Dolmetschertätigkeiten

Die Veranstaltung wendet sich gleichermaßen an erfahrene und weniger erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Gerade im Zusammenhang mit der Entwicklung von Ver-teidigungsstrategien wird eine lebendige Diskussion erwartet.

Tagungsbeitrag:
EUR 180,- für Mitglieder der AG Strafrecht und des FORUM Junge Anwaltschaft
EUR 230,- für Nichtmitglieder

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 2 Kaffee-pausen, 2 Tagungsgetränke pro Person und Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.

Übernachtungsmöglichkeit:
Benötigen Sie eine Übernachtungsmöglichkeit?
Im Tagungshotel haben wir für Sie bis 4 Wochen vor Veranstaltung ein Abrufkon-tingent unter dem Stichwort "AG Strafrecht" einrichten lassen.

Bitte fragen Sie nach den vereinbarten Sonderraten für Einzelzimmer inkl. Frühstück EUR 109,- pro Nacht. (vorbehaltlich Preisänderung)
 

Tagungsort:
Hotel Best Western Cristal
Schwanthalerstraße 36
80336 München

Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
230,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: 012-2010