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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Betäubungsmittel­gesetz

Samstag, 16. September 2017 in Dresden

Referenten:
RA, FAStR, Dr. Frank Nobis, Iserlohn

Themen unter anderem:

  • Die Betäubungsmittel, nicht geringen Mengen und deren Feststellung
  • Die "Macht der Tatbestände" - ausgewählte Probleme des § 29 ff. BtMG
  • Abgrenzungsprobleme Täterschaft und Teilnahme, Vorbereitung, Versuch und    
  • Vollendung
  • Die Bewertungseinheit und Grundlagen eines Strafklageverbrauchs
  • Geschickte Verteidigung bei der Strafrahmenwahl und Strafzumessung im engeren Sinne
  • Der Aufklärungsgehilfe gem. § 31 BtMG
  • Die Besonderheiten der Verteidigung von BtM-Konsumenten
  • Zurückstellung der Strafvollstreckung nach §§ 35 ff. BtMG
  • Legal Highs und NPS (neue psychoaktive Substanzen), Wirkung, Gefährlichkeit und 
  • rechtliche Einordnung

Tagungsort:
Art´otel
Ostra Allee 33
01067 Dresden

Seminarzeit:
9.00-18.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
230,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
280,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: 011-2017