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fortbildung Fortbildung gemäß §15 Fachanwaltsordnung

Internet und Strafrecht

(PDF-Datei)

Samstag, 18. Oktober 2003 in Köln

Referenten:
Annette Marberth-Kubicki, Fachanwältin für Strafrecht, Kiel
Dr. Gina Greeve, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main

Die neuen Informationstechnologien, insbesondere das Internet und die elektronische post (e-mail) werden immer mehr für die Begehung von Straftaten benutzt. Dabei gibt es beim Cyber Crime viele Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten und einen starken internationalen Bezug. Aber auch in der Strafverfolgung gewinnt das Internet zunehmend an Bedeutung. Der Strafverteidiger wird sich künftig verstärkt mit dieser Materie zu beschäftigen und auf neue Entwicklungen im materiellen Strafrecht, aber auch auf neuartige Ermittlungsmaßnahmen bzw. -Methoden einzustellen haben.
Die Veranstaltung will über die Besonderheiten der Internet- und Computerkriminalität einen Überblick verschaffen und Schwerpunkte vertiefen. Außerdem sollen technische Abläufe in ihren wesentlichen Grundbezügen dargestellt werden. Zum Beispiel, um Identifikationsmög-lichkeiten im Internet und bei der Benutzung der E-Mail nachvollziehen zu können. IP- Nummern, digitale Spuren, Zugangs- und Verbindungsdaten, Einwahlknoten etc., aber auch die Funktionen eines IMSI- catchers, § 100i StPO werden besprochen.
In dem technischen Teil werden wir dankenswerterweise Weise von der Firma. Santesson, Köln unterstützt, die am PC technische Abläufe demonstrieren und erläutern wird.

I. Abriss über die gesetzlichen Grundlagen

  1. Nationale Normen und internationale Bezüge
  2. Insbesondere, Auswirkungen der Cybercrimeconvention


II. Erscheinungsformen

  1. Straftaten gegen den Computer/das Internet
  2. Computerbetrug § 265a StGB
  3. Datenmanipulation, Datenklau, Ausspähen von Daten §§ 202 a, 303 a, 303 b (Straf-barkeit des Einsatzes von Viren, trojanischen Pferden, Würmer; Portscanning usw.)
  4. Urheberrechtsverletzungen (z.B.Erstellen von Raubkopien, Überwindung von Schutz-vorrichtungen)
    • Straftaten über den Computer/das Internet
    • Klassische Internetdelikte: Pornografie- und Gewaltdarstellungen, Volksver-hetzung, §§ 111, 130, 184, Anwendung deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitenden Missbrauch des Computers/Internets
    • E-commercedelikte, insbesondere Betrugstaten, z. B. Onlineauktionen


III. Haftung für Inhalte

  1. Providerhaftung §§ 8-11 TDG
  2. Haftung für Links


IV. Beweisgewinnung

  1. Ermittlungsmaßnahmen
    • Telekommunikations­überwachung § 100 a- i StPO, insbesondere Benutzung des IMSI- und IMEI Catchers ge. 100 i StPO
    • Zugriff auf Daten (Inhalts- und Verbindungsdaten, Abrechnungsdaten etc. bei den Telekommunikations­anbietern)
    • Durchsuchung und Beschlagnahme von EDV-Anlagen
    • verdeckte Ermittlungen- Netzpatrouille
  2. Ermittlungsmaßnahmen auf internationaler Ebene
    • Rechtshilfeersuchen § 77 IRG
  3. technische Identifizierungsmöglichkeiten
    • Bedeutung der IP- Nummer, digitale Spuren, Datenwege
    • e-mail Protokoll
    • Schutz: Verschlüsselungstechniken


VI. Einführung in die Hauptverhandlung

  1. Der digitale Beweis
  2. Verwertungsprobleme, insbesondere im Ausland erhobenen Beweismittel


VII. Hot spot - Platz für die Erörterung aktueller Themen

 

 

 

Tagungsort:
Domicil
Brüsseler Str. 26
Köln
Tel.: 0221 924010

Seminarzeit:
9.00 - 18.00 Uhr

Teilnehmergebühr:
140,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
190,- € für Nichtmitglieder

Veranst.-Nummer: S 17 / 2003