

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 1 Kaffeepause, 2 Tagungsgetränke pro Person und Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.
Übernachtungsmöglichkeit:
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Bitte kontaktieren Sie das Hotel direkt.
Paketangebot:
Die Buchung eines Pakets von drei Veranstaltungen ist verbindlich, die Zahlung des Paketpreises wird mit der Anmeldung in vollem Umfang fällig.
Die Stornierung des Pakets ist bis vier Wochen vor der ersten Veranstaltung kostenlos möglich, danach fällt eine Verwaltungsgebühr von 100,00 Euro an. Bei Stornierung des Pakets weniger als eine Woche vor der ersten Veranstaltung fällt eine Gebühr von 150,00 Euro an.
Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen des gebuchten Pakets entfällt der Rabatt für die Paketbuchung, für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen wird dann der Normalpreis berechnet. Der Wechsel von Veranstaltungen innerhalb des Fortbildungsprogramms ist für Paketbucher grundsätzlich möglich. Für jeden Wechsel fällt eine Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro an. Einen Anspruch auf einen Wechsel von Veranstaltungen hat der Paketbucher nicht.
Freitag, 17. September in Mannheim
Referenten:
Michael Stephan, RA und FAStR
Der Europäische Rat hat am 30.11.2009 einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren beschlossen. In dem Fahrplan, der eine schrittweise Herangehensweise vorsieht, wird dazu aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, die das Recht auf Übersetzung und Dolmetscherleistung (Maßnahme A), das Recht auf Belehrung über die Rechte und Unterrichtung über die Beschuldigung (Maßnahme B), das Recht auf Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe (Maßnahme C), das Recht auf Kommunikation mit Angehörigen, Arbeitgebern und Konsularbehörden (Maßnahme D) und besondere Garantien für schutzbedürftige Verdächtige oder beschuldigte Personen (Maßnahme E) betreffen. Zur Umsetzung dieses Fahrplans sind von der EU verschiedene Richtlinien erlassen. Unter anderem auch die am 26.11.2016 beschlossene Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls (sogenannten PKH-Richtlinie), die bis zum 05.05.2019 in nationales Recht umzusetzen war. Sie schützt das Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand, in dem zur Gewährung von dessen Effektivität beschuldigten und gesuchten Personen die Unterstützung eines – jedenfalls vorläufig – durch die Mitgliedsstaaten finanzierten Rechtsbeistandes zur Verfügung gestellt wird.
Diesen Vorgaben entsprach das deutsche Recht nicht in vollem Umfang. Das BMJ legte Ende 2018 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vor, der mit der BT-Drs. 19/13829 in den Regierungsentwurf vom 09.10.2019 mündete. Dieser ist am 14.11.2019 im Bundestag angenommen worden. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 ist am 12.12.2019 im BGBl. verkündet worden. Nach Art. 10 S. 1 ist das Gesetz am 13.12.2019 in Kraft getreten.
In dem Seminar sollen die Neuregelungen in der StPO vorgestellt und die Auswirkungen für die Praxis besprochen werden. Darüber hinaus sollen aktuelle Problemkreise aus dem Recht der Pflichtverteidigung anhand von aktuellen Fällen erörtert werden:
Tagungsort:
Best Western Plus Delta Park Hotel
Keplerstrasse 24
68165 Mannheim
Seminarzeit:
13.30-19.00 Uhr
Teilnehmergebühr:
180,- € für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht / FORUMs Junge Anwaltschaft
126,- € für Mitglieder des Forum JUST
230,- € für Nichtmitglieder
Paketangebot:
Bei Buchung und Bezahlung von drei Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie einen Paketpreis zu 450,- € für Mitglieder, 315,- € für Mitglieder des Forum JUST und 600,- € für Nichtmitglieder.
Veranst.-Nummer: 015-2021
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, 1 Kaffeepause, 2 Tagungsgetränke pro Person und Tagungsunterlagen. Das Mittagessen ist nicht inkludiert.
Übernachtungsmöglichkeit:
Benötigen Sie eine Übernachtungsmöglichkeit?
Bitte kontaktieren Sie das Hotel direkt.
Paketangebot:
Die Buchung eines Pakets von drei Veranstaltungen ist verbindlich, die Zahlung des Paketpreises wird mit der Anmeldung in vollem Umfang fällig.
Die Stornierung des Pakets ist bis vier Wochen vor der ersten Veranstaltung kostenlos möglich, danach fällt eine Verwaltungsgebühr von 100,00 Euro an. Bei Stornierung des Pakets weniger als eine Woche vor der ersten Veranstaltung fällt eine Gebühr von 150,00 Euro an.
Bei Stornierung einzelner Veranstaltungen des gebuchten Pakets entfällt der Rabatt für die Paketbuchung, für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen wird dann der Normalpreis berechnet. Der Wechsel von Veranstaltungen innerhalb des Fortbildungsprogramms ist für Paketbucher grundsätzlich möglich. Für jeden Wechsel fällt eine Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro an. Einen Anspruch auf einen Wechsel von Veranstaltungen hat der Paketbucher nicht.