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Online-Fortbildung

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

DeutscheAnwaltAkademie
Herrn Rechtsanwalt Mathis Gröndahl
Telefon: + 49 (30) 72 61 53 128
E-Mail: groendahl@anwaltakademie.de

Aktuelle Fortbildung: "Die Europäische Ermittlungsanordnung"

Download Programm

Erweiterte Fortbildungspflichten für Fachanwälte

Nach § 15 FAO müssen Fachanwälte eine Fortbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich erfüllen. 10 Stunden pro Jahr müssen in Präsenz- oder Online-Seminaren mit Anwesenheitskontrolle nachgewiesen werden.

Die fünf zusätzlichen Stunden können auch im Selbststudium erbracht werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO). Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht bietet den Mitgliedern eine kostenlose und unkomplizierte Erfüllung der Fortbildungspflichten:

  • Fünf zusätzliche Fortbildungsstunden im Selbststudium
  • ohne zusätzliche Kosten
  • jederzeit und an jedem Ort nach Erscheinen der Mitgliederzeitschrift Strafverteidiger Forum (StraFO)
  • mit allen gängigen Computern und mobilen Endgeräten mit Standard-Internetbrowser und Internetzugang

 

Annmeldung (kostenfrei) per Email an: Ney@Kralaw.de

 

Zur Online-Fortbildung

Wie funktioniert es genau?

Die Mitgliederzeitschrift "Strafverteidiger Forum" (StraFo) erscheint monatlich. Die Zeitschrift wendet sich in erster Linie an den Strafverteidiger; sie enthält Fachbeiträge für dessen praktische Tätigkeit und informiert über Entscheidungen der Gerichte, Gebühren, Gesetzesvorhaben und neue Fachbücher.

Aus der StraFo werden über das Kalenderjahr verteilt Beiträge und Entscheidungen ausgewählt, mit deren Lektüre die Mitglieder insgesamt fünf Zeitstunden ihrer Fortbildungsverpflichtung im Wege des Selbststudiums (vgl. § 15 Abs. 4 FAO) erfüllen können. 

Den Teilnehmern werden je Selbststudiumskurs vier bis acht zufällig ausgewählte Fragen mit jeweils vier Multiple-Choice-Antworten aus einem Fragenpool angeboten. Ein Kurs entspricht – je nach Umfang der Beiträge und Entscheidungen – ein bis zwei Fortbildungsstunden. Die Auswertung erfolgt elektronisch und anonym. Wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet sind, wird automatisch eine Fortbildungsbescheinigung erstellt, die ausgedruckt und zusammen mit der Bescheinigung über den Verlauf der Lernerfolgskontrolle bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden kann. Da die Arbeitsgemeinschaft – außer über das Erfordernis einer Registrierung – nicht kontrollieren kann, ob die Fragen selbst beantwortet wurden, müssen die Teilnehmer vor dem Start der Prüfung und bei Einreichen der Nachweise versichern, dass sie die Fragen selbst beantwortet haben.

Sie finden auch drei kurze Erklärvideos unter dem Reiter „Hilfe“ auf der Seite faocampus.de: 

Was ist faocampus?
https://www.faocampus.de/​mod/page/view.php?id=1524

So melden Sie sich an
https://www.faocampus.de/​mod/page/view.php?id=1539

So funktioniert die Fortbildung im Selbststudium
https://www.faocampus.de/​mod/page/view.php?id=1540

Weitere Erklärungen faocampus

Das Fortbildungsangebot steht exklusiv nur Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung. Dieses Angebot ist von dem Mitgliedsbeitrag der Arbeitsgemeinschaft umfasst. 

Für den Zugang zur Frage-Plattform ist zu Beginn eine einmalige Registrierung auf faocampus.de mit der DAV-Mitgliedsnummer erforderlich, danach reicht dieser Login mit E-Mail-Adresse und Passwort.

Die ausgewählten Texte aus der StraFo sind auch auf faocampus.de innerhalb des jeweiligen Kurses als pdf-Dokument veröffentlicht und können hier vor Bearbeitung der Fragen studiert werden, sobald man eingeloggt ist.

Die Plattform ist zu erreichen über den oben angezeigten Link „Zur Online-Fortbildung“ oder direkt unter www.faocampus.de/my/

Die Fragen können jeweils bis ein Jahr nach dem Einstellen auf der Plattform beantwortet werden – so können auch erst im Dezember alle noch offenen Stunden in einem Rutsch abgeleistet werden. Die Lernerfolgskontrolle kann beliebig oft wiederholt werden; die Fragen zu den Entscheidungen werden jedoch durch einen Zufallsgenerator aus einem Fragenpool ausgewählt.

Auch die Bescheinigungen sind noch etwa ein Jahr nach Veröffentlichung des Kurses abrufbar, daher empfehlen wir, beide Dokumente (Verlauf der Lernerfolgskontrolle und Bescheinigung) gleich nach Absolvierung des Kurses auszudrucken oder abzuspeichern, damit Sie alles griffbereit haben, wenn Sie Ihre Pflichtfortbilundgsstunden nachweisen wollen.

Anerkennung Kammern

Die Einführung der Online-Fortbildung erfolgte in enger Absprache mit den Rechtsanwaltskammern und alle eingereichten Fortbildungen wurden nach unserer Kenntnis anerkannt.

Zu beachten ist, dass für die Anerkennung sowohl die unterzeichnete Fortbildungsbescheinigung als auch ein Ausdruck der Lernerfolgskontrolle bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen sind (§ 15 FAO). Da die Kurse etwa ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung für die jeweils neuen Kurse ausgeblendet werden, empfehlen wir, diese beiden Dokumente gleich nach Absolvierung der Lernerfolgskontrolle auszudrucken oder abzuspeichern.

Alle erforderlichen Dokumente stehen auf der Fortbildungsplattform unter der Rubrik „Meine Nachweise“ zum Ausdruck bereit.