pro reo – der Ehrenpreis der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
Die Förderung und Sicherung einer unabhängigen, uneingeschränkten und wirksamen Strafverteidigung ist ein ureigenes Anliegen der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Diesem Gedanken entspringt die Idee, eine Strafverteidigerin, einen Strafverteidiger oder eine Person des öffentlichen Lebens für ihren herausragenden Beitrag zur Förderung dieser Ziele besonders zu ehren.
pro reo ist auf dem Jubiläumsherbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft im November 2004 in München erstmalig verliehen werden.
Die Besucher dieser Seite wissen aus ihrer täglichen Arbeit vielleicht am besten, wer für eine solche Ehrung in Frage kommt. Kennen Sie Persönlichkeiten oder Anlässe, für die pro reo geschaffen ist? Für Ihre Anregungen und Vorschläge sind wir dankbar. Sie können sie jederzeit mit einer kurzen Begründung einreichen an die:
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Geschäftsführung
Littenstraße 11
10179 Berlin
oder
brexl@anwaltverein.de
Über die Auszeichnung befindet eine Jury, die derzeit besetzt ist mit Herrn Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Frau Kollegin Margarethe von Galen, Herrn Hans Holzhaider, Redakteur der Süddeutschen Zeitung und dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses, Herrn Kollegen Werner Leitner aus München.
pro reo ist ein Ehrenpreis. Er ist nicht dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger sind natürlich unser Ehrengast auf dem jährlichen Herbstkolloquium. Dort wird die Auszeichnung feierlich überreicht werden.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!